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Tag
WAS IST Sexting
„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das gegenseitig Tauschen von anzüglichen (sexy) Fotos oder Videos über das Handy oder den Computer. Die erotischen Bilder oder Nacktaufnahmen werden vorerst oft „nur“ zwischen Pärchen oder besten Freund*innen verschickt, z.B. als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden zur Erpressung verwendet, z.B. damit weitere Fotos oder Videos geschickt werden. Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht kaum noch die Möglichkeit, deren Verbreitung zu stoppen und sie können schnell in die falschen Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und den Abgebildeten schaden (z.B. Jobsuche, Beziehungen).
Mit Sexting kann man sich sogar strafbar machen! § 207a StGB verbietet die Herstellung von Kinderpornographie, also pornographischen Aufnahmen von unter 18-Jährigen. Verboten sind außerdem die Verbreitung (z.B. per SMS, Mail, Bluetooth), der Besitz (z.B. am Handy, in der Hosentasche, am Computer) und der Zugriff (Anschauen im Internet). Achtung! Auch Jugendliche ab 14 Jahren können sich durch das Herstellen und Tauschen von pornografischen Handy-Videos oder Fotos von unter 18-Jährigen strafbar machen. Vielen ist das nicht bewusst!
Eine Ausnahme gilt nur für Fotos und Videos von mündigen Minderjährigen, also Jugendlichen über 14 Jahren. Hier ist sowohl das Senden als auch das Besitzen von pornografischen Aufnahmen nicht strafbar, solange es einvernehmlich ist. Einvernehmlich bedeutet, dass die Person selbst entscheidet, das Foto zu senden und auch nur die Person es behält, an die das Foto gesendet wurde. Möchte also z. B. ein 16-jähriges Mädchen, ihrem 17-jährigen Freund ein pornografisches Video oder Foto von sich senden, dann ist sowohl das Senden durch sie als auch der Besitz durch ihn NICHT strafbar. Aber nur weil man es besitzen darf, heißt es NICHT, dass man die Darstellung auch anderen zeigen oder weiterleiten darf. Das ist verboten!
Auch nicht mehr strafbar ist, wenn einvernehmlich solche Videos oder Fotos voneinander gemacht werden. Macht z. B. ein 15-jähriges Mädchen von ihrem 16-jährigen Freund ein pornografisches Foto, ist die Herstellung und auch das Besitzen erlaubt! Voraussetzung ist natürlich, dass der Bursch das auch möchte. Macht allerdings ein 15-jähriges Mädchen ein derartiges Foto von ihrem 13-jährigen Freund, dann wäre das vom Gesetz her nicht erlaubt, da der 13-jährige Bursche noch nicht 14 und somit noch kein mündiger Minderjähriger ist.
Wichtig! Nachwievor strafbar ist, wenn solche Aufnahmen unter Druck oder Zwang, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit Erpressung entstehen. Strafbar ist auch das Verbreiten an bzw. durch Dritte, z.B. indem man das Foto in eine WhatsApp Gruppe lädt.
Es ist bereits vorgekommen, dass pornographische Fotos und Videos, die ursprünglich zwischen Jugendlichen ausgetauscht wurden, von der Polizei auf Computern von Pädophilen gefunden wurden. Daher gilt, wo deine Bilder schlussendlich landen, kannst du im Vorhinein leider nicht wissen!
In letzter Zeit kommt es auch immer häufiger vor, dass Jugendliche Opfer einer „Sex-Falle“ im Internet geworden sind. Zum Beispiel heißt das: Eine junge Frau verleitet Burschen, aber auch Mädchen, dazu, sich vor einer Webcam auszuziehen bzw. sexuelle Handlungen an sich durchzuführen. Dann kommt es zur Erpressung. Mehr Informationen und was du tun kannst findest du hier.
TIPPS & Tricks
Wir können dir nur davon abraten, Nacktfotos von dir zu verschicken! Hast du sie einmal aus der Hand gegeben, kannst du nicht mehr beeinflussen, an wen sie weitergeben werden und wo sie landen! Und wenn du älter als 14 Jahre alt bist, kannst du dich sogar strafbar machen! (siehe oben)
Wenn du trotz allem nicht auf Sexting verzichten möchtest…
- Versende nur Fotos, bei denen du es auch aushalten könntest, wenn sie in der Schule oder vor Dritten gezeigt werden. Aber denk dran: Was du heute ok findest, ist dir vielleicht morgen super peinlich. Also überlege gut, welche Fotos du von dir weitergeben möchtest.
- Versende nur Fotos, für die du dich auch in einer Zeitschrift nicht genieren würdest.
- Orientiere dich eher an Kunst-Aktfotografien und achte darauf, dass keine Geschlechtsteile und dein Gesicht nicht zu sehen sind.
- Du kannst die Fotos auch persönlich auf dem Handy oder Laptop herzeigen, ohne sie wirklich anderen zu schicken!
Wenn ein Nacktfoto von dir im Umlauf ist, gilt es, schnell zu handeln. Hier findest du eine Anleitung mit Tipps zur „Schadensbegrenzung“. Auch 147 Rat auf Draht kann dir helfen!
ÜBUNG: Stellung beziehen
An einem Ende des Raumes wird ein Zettel mit der Aufschrift „Stimme zu“ auf der anderen ein Zettel mit der Aufschrift „Stimme nicht zu“ auf den Boden gelegt oder an die Wand geklebt. Danach liest du verschiedene Aussagen (siehe unten) zum Thema vor. Die Teilnehmer*innen müssen sich dann im Raum zwischen „Stimme zu“ und „Stimme nicht zu“ entsprechend ihrer Meinung positionieren. Dabei gibt es kein richtig oder falsch! Du solltest dann bei Einzelnen nachfragen, warum sie sich so positioniert haben, um eine Diskussion zu entfachen.
Beispiele für Aussagen:
- Es ist ok, wenn ich ein Foto von mir im Bikini / in der Badehose weiterschicke, auf dem mein Gesicht nicht sichtbar ist.
- Es ist ok, ein Foto meiner besten Freundin im Bikini / meines besten Freundes in der Badehose weiter zu schicken, auf dem ihr/sein Gesicht nicht sichtbar ist.
- Wer private Bilder von sich an andere weitergibt, darf nicht überrascht sein, wenn sie im Internet auftauchen.
- Es ist leichter über intime Sachen im Chat/online zu reden, als persönlich.
- Fotos über Snapchat zu versenden ist sicherer als WhatsApp zu verwenden, denn die Fotos verschwinden ja gleich wieder.
- Wenn eine 15-Jährige freiwillig einen Porno dreht fällt das nicht unter Kinderpornographie.
- Seine eigenen Nacktfotos gegen Geld zu verkaufen kann jeder selbst entscheiden.
Andere Varianten der Positionierung:
- Es werden Kärtchen zum Hochhalten ausgeteilt (grün=stimme zu, rot=stimme nicht zu) oder man zeigt seine Meinung, indem man aufsteht (stimme zu) bzw. sitzen bleibt (stimme nicht zu).
- Die Teilnehmer*innen sitzen oder stehen in einem Kreis und positionieren sich zu den Aussagen indem sie einen Gegenstand (z.B. Kugelschreiber) an eine Stelle innerhalb des Kreises entsprechend ihrer Meinung hinlegen (100% Zustimmung ganz in der Mitte, je weniger Zustimmung, desto weiter außen im Kreis).