Cybermobbing wird künftig hart bestraft
23. Juli 2015 – Durch die vom Nationalrat beschlossene Straftrechtsreform gilt Cybermobbing künftig als eigener Strafttatsbestand. Gemäß §107c des Strafgesetzbuches, „Wer im Wege einer Telekommunikation“ eine Person „in ihrer Lebensführung unzumutbar“ über „eine längere Zeit“ beeinträchtigt, kann zu maximal einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Begeht das Opfer Suizid, drohen bis zu drei […]